Studierende können sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (zzgl. vorhandener Wehr-, Zivil-, oder Bundesfreiwilligendienstzeiten) beitragsfrei über ihre Eltern mitversichern. Studierende, die keinen Anspruch mehr auf die kostenfreie Familienversicherung haben, können sich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. des 14. Fachsemesters zu sehr günstigen Konditionen selbst versichern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachschule immatrikuliert sind. Eine Verlängerung der günstigen Konditionen über die genannten Grenzen hinweg ist in Einzelfällen möglich, wenn Hinderungen wie z. B. längere Krankheit oder Pflege eines Angehörigen das Studium verzögert haben.
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